Auf seiner Reise nach Washington hatte Maksym Skryptschenko ein produktives Treffen mit David Mandel-Anthony, dem amtierenden Direktor des Office of Global Criminal Justice im US-Außenministerium.

Herr Skryptschenko sprach über die Notwendigkeit der Einrichtung eines Sondertribunals zur Bestrafung der obersten politischen und militärischen Führung Russlands für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Er betonte, dass nicht nur die Verantwortung des Staates für den Krieg angesprochen werden sollte, sondern auch die Verantwortung bestimmter Personen, die in erster Linie am Entscheidungsprozess mitgewirkt haben. Sie waren zwar nicht an den Kriegsverbrechen vor Ort beteiligt, ihre Mitwirkung ist also indirekt, aber sie tragen dennoch dieselbe Verantwortung wie der unmittelbare Täter des Verbrechens. Die Strafverfolgung dieser Personen ist eine der zahlreichen Komponenten, die für die Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in Europa notwendig sind.
Es wurde auch betont, dass die Einrichtung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression in keiner Weise die weitere Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs von mutmaßlichem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Ukraine behindern wird. Der IStGH bleibt ein entscheidendes Organ der internationalen Strafgerichtsbarkeit, und die Ukraine arbeitet aktiv mit dem IStGH zusammen. Allerdings kann der IStGH nur dann gegen Einzelpersonen wegen des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine ermitteln und sie strafrechtlich verfolgen, wenn beide Staaten das Römische Statut und die Kampala-Änderungen zum Verbrechen der Aggression ratifizieren. Aus diesem Grund wird die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine keine Auswirkungen auf die Zuständigkeit des IStGH haben, sondern seine wichtige Arbeit durch seine Zuständigkeit für die Verfolgung der hochrangigen politischen und militärischen Führung Russlands für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine ergänzen.